Bauplanung
Der
Beratende Ingenieur ist immer freiberuflich tätig. Er gehört
als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer des Bundeslandes an,
in dem er tätig ist. Er führt den gesetzlich geschützten
Titel "Beratender Ingenieur" in Verbindung mit seinem Namen.
Beratende
Ingenieure sind bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser auf
der gesetzlichen Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).
Baukoordinierung/Bauüberwachung
Der
Beratende Ingenieur kooperiert mit Ingenieuren anderer Fachdisziplinen
und mit Architekten, soweit es um Architekturfragen geht. Er
ist qualifizierter Partner des Bauherrn bei allen Bauvorhaben:
er koordiniert die jeweils erforderlichen und gewünschten
Teilleistungen innerhalb der Gesamtplanung und überwacht
deren Umsetzung in der Praxis.
Unabhängige
Beratung
Der
Beratende Ingenieur vertritt in Ausübung seiner beruflichen
Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels oder Lieferinteressen.
Er ist gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen, Rabatte oder
sonstige Vergünstigungen für sich, seine Angehörigen
oder Mitarbeiter anzunehmen, und er übt keine gewerbliche
Tätigkeit aus.
Individuelle
Konzeptionen
Seine
Eigenverantwortlichkeit als Freiberufler verlangt vom Beratenden
Ingenieur immer auch fachliche Unabhängigkeit. Sie wird
durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich fundierte Fortbildung
und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung befähigen
ihn, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu erarbeiten.
Interessenvertreter
seines Auftraggebers
Der
Beratende Ingenieur ist technischer Berater und Beistand seines
Bauherrn. Er ist als unabhängiger und unparteiischer Treuhänder
seines Auftraggebers ausschließlich seinem Gewissen und
seinen Berufsgrundsätzen verpflichtet. Mit individueller
Konzeption, flexibler Projektierung und der Vertretung der Interessen
seines Auftraggebers gegenüber Behörden, Ämtern,
Komplettanbietern und Ausführungsbetrieben gewährleistet
er für den Bauherrn ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.
*)
Quelle: Bundesingenieurkammer, http://www.bingk.de/796.htm
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